Allgemeine Konditionen
Allgemeines
Diese Barrieren- sowie Polleranlagen sind nur für PW-Fahrzeuge zulässig. (Untersagt sind Fussgänger, Velo-, Mofa-, Töfffahrer und andere Fahrer)
Bei Missachtung wird von Sitax Systems AG jegliche Haftung abgelehnt! Unsere Produkte sind mit unserem Logo o.ä. gekennzeichnet.
Projektkosten
Der Offertsteller behält sich vor, bei Nichtberücksichtigung seiner Offerte seine Projektbearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
Induktionsschleifen
Zwingende Bedingung für das Fräsen der Induktionsschleifen ist schönes Wetter (Sonnenschein oder bedeckter Himmel) sowie eine Mindesttemperatur von + 0° C.
Wetterbedingte Ausfallentschädigung fällt nicht zu Lasten der Sitax Systems AG. Die Sitax Systems AG geht davon aus, dass der Kunde einen Wasseranschluss zur
Verfügung stellt bzw. gewährleistet ist. Ansonsten wird die Sitax Systems AG vom Kunden vorgängig informiert. Fräsen auf Beton: Mindestabstand 10 cm zum
Armierungseisen muss eingehalten werden. Auf Induktionsschleifen gewährt Sitax Systems AG keine Garantie.
Rampenheizungen müssen der Sitax Systems AG im Voraus mitgeteilt werden und einen Abstand von 50 cm zu den Induktionsschleifen haben. Sitax Systems AG
übernimmt keine Haftung für Beschädigungen.
Bestehende Komponenten
Bei Übernahme bestehender Komponenten (Anlagen, Induktionsschleifen, Kabelanlage usw.), übernimmt die Sitax Systems AG keine Garantie.
Beschilderungen / Kennzeichnungen / Ampelanlagen
Wird nichts Anderes mit der Sitax Systems AG vereinbart ist im Folgenden dringend empfohlen, um eine grosse Unfallgefahr zu vermeiden:
Anhängerverbot, Fussgängerverbot usw. werden bauseits sichergestellt.
Poller-Dreieck-Warnschilder mit Text: „Poller“ sowie Ampelanlagen für Poller sind in beiden Fahrtrichtungen bauseits anzuschaffen und sicherzustellen.
Produktehaftpflicht
Nach Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage wird der Bauherr / Eigentümer und übernimmt die Haftung. Die Sitax Systems AG empfiehlt eine periodische Wartung
Schrauben / Muttern
Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, den Barrierenbaum mit Plastikschrauben/-muttern zu befestigen!
Lieferzeit
Nach Klärung sämtlicher Details mit dem Kunden.
Lieferungen
Pro Auftrag gilt eine Hersteller-Lieferung. Abweichende Hersteller-Lieferungen werden wunschgemäss bearbeitet und separat in Rechnung gestellt.
Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich in CHF.
Jede Änderung sowie spezielle Wünsche müssen schriftlich im Voraus mitgeteilt werden. Änderungen (Preis, Material, Design, Funktion, usw.) des Herstellers vorbehalten!
Montage
Anschluss auf bauseits erstellte Fundamente und elektrische Zuleitung (Kabelanlage, Kommunikationskabel) sowie Anschluss 230 V an die Geräte. Allfällig nachträgliche
Arbeiten werden separat in Regie verrechnet.
Bei Montage von Hinweistransparenten und Deckensensoren ist bauseits, auf Kosten des Auftraggebers, eine Hebebühne zur Verfügung zu stellen.
Montage Hinweistransparent
Montage und Anschluss bauseits durch Elektriker. Bei der Installation benötigen wir ein Foto wie der Anschluss vorgenommen wurde. Standard: weiss/blau = frei,
türkis/violett = besetzt; Digitalanzeige = weiss A, blau B – Dippschalter alle auf OFF
Anlageschalter FI/RCD
Für den Personen-/ Sachschutz muss bauseits ein Anlageschalter zur Verfügung gestellt werden. Die Anlage muss durch den Elektriker bauseits mit einem FI/RCD
(Personen-/Sachenschutz) geschützt sein.
Haftung
Ab Montage oder Deponierung der Gerätschaft haftet der Auftraggeber/Eigentümer.
Gerätschaft
vollumfänglich selbst (absichern, abdecken, gegen Verschmutzung schützen, Vandalismus, Anfahrschäden etc.)
Inbetriebnahme
Bei Inbetriebnahme der Anlagen sind die Betriebsanleitungen zwingend zu lesen und jederzeit griffbereit zu halten. Garantie und Haftung lehnt Sitax Systems AG sonst ab.
Instruktion
Gleichtags bei der Montage und Übergabe der Anlage wird das Bedienungspersonal einmalig instruiert. Im Auftrag inbegriffen ist der Aufwand der Instruktion von ca. zwei
Stunden. Weitere Instruktionen werden separat nach Regie in Rechnung gestellt.
Checkliste
Checkliste Sitax Systems AG muss vom Kunden mind. 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet werden.
Tarif / Software
Einmalig im Auftrag inbegriffen.
Kassentarife müssen vom Besteller unterzeichnet sein. Danach erfolgt die Programmierung, im Beisein des Kunden, vor Ort. Das Organisieren des Geldes ist Sache des
Kunden. Die Befüllung der Kassen findet mit dem Kunden am Instruktionstag statt.
Zahlung
30 % bei Bestellung, 40 % bei Lieferung oder Lieferbereitschaft, 30 % bei Montage oder Sitax-Montagebereitschaft – jeweils innert 30 Tagen rein netto ohne jegliche Abzüge.
Innert 30 Tagen rein netto ohne jegliche Abzüge ab Lieferung.
Nach Verfalldatum wird ein Verzugszins separat in Rechnung gestellt.
Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sitax Systems AG.
Garantie
1 Jahr auf Material ab Lieferdatum. Ausgenommen sind: Arbeits- und Reisezeit sowie Servicewagen, Verschleissteile, Vandalismus, Fehlbedienungen, Schadenfälle.
Der Kunde ist verpflichtet während der Garantiezeit Ersatzteile, Tickets und Dauerparkerkarten ausschliesslich über Sitax Systems AG zu beziehen. Diese Tickets und
Karten werden vom Hersteller der Freizeit-Bewirtschaftungsanlage periodisch überprüft und verursachen keine Störungen an der Anlage. Der Hersteller übernimmt keine
Haftung und Garantie bei Eigenmontage und Wasserschäden. Wir empfehlen das Öffnen der Geräte bei Regen und Schnee zu unterlassen (Defekte).
Garantie Computer
Für gelieferte Computer sowie Software gewähren wir keine Garantie.
Die Garantie erfolgt direkt bei den jeweiligen Hersteller der einzelnen Produkte.
Servicevertrag
Damit eine Garantie erlangt werden kann muss ein Servicevertrag abgeschlossen werden (je nach Anlage mind. 1 x pro Jahr).
Bank-/ Versicherungsgarantie
Falls Sie eine Garantie/Solidarbürgschaft wünschen, ist uns dies schriftlich mitzuteilen.
Die Aufwendungen für diese Garantie werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.
Dienstleistung / Telefonsupport
Telefonsupport minimal CHF 50.00 für 10 Minuten, danach jede weitere Minute + CHF 4.50
Technische Versicherung
Wir empfehlen einen Abschluss einer technischen Versicherung für die Anlage, welche Schäden wie Blitz und Überspannung usw. deckt.
Betreibungs- und Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten ist der Betreibungs- und Gerichtsstand Bezirk Pfäffikon ZH.
20. Juli 2016 Sitax Systems AG – Allgemeine Konditionen